Maklervollmacht |
Maklervertrag |
Der Kunde bevollmächtigt den Makler zur Regelung nachfolgender Punkte:
1. Die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Kunden gegenüber den jeweiligen Gesellschaften einschließlich der Abgabe aller die Vertragsangelegenheiten betreffende Willenserklärungen und Anzeigen im Versicherungs-, Bauspar- und Investmentfondsbereich. mehr... |
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von privaten Versicherungen, Bausparverträgen und/oder Investmentfonds unter Ausschluss der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Gegenstand dieses Vertrages sind lediglich die über den Versicherungsmakler abgeschlossenen bzw. vermittelten Versicherungs-, Investment- und Bausparverträge.
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